Spende
Mit einer Spende können Sie jederzeit die Arbeit der Stiftung unterstützen.
Dabei ist gewährleistet, dass Ihre Spende kurzfristig dem Stiftungszweck
zugeführt wird.
Spendenkonto: Lieselotte-Peipers-Stiftung · Kto-Nr.
193 013 6336
Sparkasse
KölnBonn · BLZ 370 501 98
Zustiftung Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Lieselotte-Peipers-Stiftung.
Ihr Vermögen bleibt fortan beständig erhalten. Lediglich die
Erträge aus Ihrem Stiftungskapital kommen der Arbeit im Sinne des
Stiftungszweckes für die Zukunft fortwährend zugute.
Zustiftungskonto: Lieselotte-Peipers-Stiftung · Kto-Nr.
193 013 6336
Sparkasse KölnBonn · BLZ 370 501 98
Testamentszuwendung Sie können der Lieselotte-Peipers-Stiftung auch im Wege eines Testamentes
etwas zukommen lassen, um damit behinderten oder hilfsbedürftigen
Menschen zu helfen.
Sie können die Stiftung zur Erbin bestimmen oder ihr ein Vermächtnis
zukommen lassen.
In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zuwendung
als Zustiftung zu deklarieren.
Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne unverbindlich.
Stifterdarlehen
Sie können der Stiftung auch einen Geldbetrag als zinsloses Darlehen
zur Verfügung stellen. Die aus der Anlage dieses Geldes erwachsenen
Erträge fließen unmittelbar dem Stiftungszweck zu. Aufgrund
der Gemeinnützigkeit unserer Stiftung fallen keine Abgeltungssteuern
an.
Bei Bedarf kann das Darlehen von Ihnen jederzeit unter Einhaltung einer
gewissen Frist gekündigt werden. Sie erhalten dann den vollen Darlehensbetrag
zurück.
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